Neue Widerrufsbelehrung im Onlinehandel
von sommer | Dienstag, 15 Juni, 2010 09:50 Uhr
Denken Sie an die Änderung der Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung im Internethandel ab dem 11. Juni 2010! Die aktuellen Änderungen zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung, also das Gesetz u.a. zur “Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ ist zum 11.06.2010 in Kraft getreten. Unter dem Stichwort: Neue Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung lassen sich, Suchmaschinenoptimierung sei Dank, verschiedene Mustervorlagen und Tipps recherchieren. Rein formal hat sich zu der aktuellen Widerrufsbelehrung kaum etwas geändert – auch ab dem 11.06.2010 muss der Internethandel die Widerrufsbelehrung anhand einzelner Bausteine für jeden konkreten Einzelfall zusammensetzen.
Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um abmahnsicher zu formulieren. Inhaltlich ändern sich die Verweise in das Widerrufsrecht, da sich einige Normen geändert haben. Es ist in allen Fällen anzuraten die Widerrufs- und Rückgabebelehrung zum 11.06.2010 zu überprüfen, und anzupassen. Sollte aufgrund einer früheren Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder eine einstweilige Verfügung erlassen worden sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob die neuen Belehrungen nicht gegen diese verstoßen. Die wohl bedeutendste gesetzliche Änderung der neuen Widerrufsbelehrung ist die Angleichung des Widerrufs- und Rückgaberechts für Internetauktionen an das Widerrufs- und Rückgaberecht für eigenständige Onlinehändler.



